1. Die Grundsätze 📜
Artikel 4.158 des belgischen Zivilgesetzbuches lautet wie folgt: „Jede Schenkungsurkunde muss zur Vermeidung der Nichtigkeit vor einem Notar errichtet werden. “ ⚖️
Nach dieser Vorschrift müssen Schenkungen zwingend durch eine authentische Urkunde (vor einem Notar) erfolgen, andernfalls droht die Nichtigkeit.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen von diesem Grundsatz:
• die Handschenkung (sofort vollzogene Schenkung) ✋, und
• die indirekte Schenkung 💸, d. h. eine Handlung, die die Übertragung des Eigentums bewirkt, ohne selbst zu offenbaren, dass es sich um eine Schenkung handelt.
Der häufigste Fall einer indirekten Schenkung ist, wenn Eltern ihrem Kind eine Schenkung per Überweisung machen. Sie überweisen ihm Geld, ohne eine Erklärung darüber abzugeben; anschließend schicken sie ihrem Kind einen eingeschriebenen Brief 📬, in dem sie klarstellen, dass es sich um eine Schenkung (und nicht beispielsweise um ein Darlehen) handelt. Im Gegenzug schickt das Kind einen eingeschriebenen Brief an seine Eltern, in dem es bei ihnen herzlich für ihre Großzügigkeit bedankt.
Wir haben also eine Handlung (die Banküberweisung), die eine Eigentumsübertragung vornimmt (das Geld fließt von einem Konto auf ein anderes), ohne zu offenbaren, dass es sich um eine Schenkung handelt (es gibt keine Erklärung). Und danach, und erst danach, werden Einschreibebriefe ausgetauscht, die als Beweis dienen.
2. Kann eine indirekte Schenkung durch Eintragung in das Register der Namensaktien erfolgen? 🧐
In den Registern der Namensaktien von Gesellschaften gibt es eine Spalte „Art der Transaktion“, die neutral ausgefüllt werden kann (z. B. mit „Abtretung“ oder „Übertragung“, ohne anzugeben, ob diese unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt). Zwar gibt es auch eine Spalte mit der Überschrift „Geleistete Zahlungen“. Diese muss jedoch nicht ausgefüllt werden.
Daher kann eine „Abtretung“ oder „Übertragung“ ohne Angabe des Betrages in das Register eingetragen werden.
Eine solche Eintragung könnte daher für sich genommen nicht auf eine Schenkung hindeuten.
Aber handelt es sich dabei um eine gültige indirekte Schenkung?
3. Bisher umstritten ⚔️
In der Vergangenheit wurde diese Frage kontrovers diskutiert.
Die Antwort hing davon ab, welcher Ansicht man folgte:
• die Eintragung im Register gilt als Eigentumstitel 📜; mit der Folge, dass die Vornahme der Handlung (die Eintragung), die Übertragung von Eigentum bewirkt, ohne anzugeben, ob es sich um eine Schenkung (= indirekte Schenkung) handelt;
• die Eintragung im Register ist nur eine Regel für die Wirksamkeit des Eigentums gegenüber Dritten, die als solche keine Übertragung des Eigentums bewirkt, so dass es unmöglich ist, dass es sich um eine indirekte Schenkung handeln kann.
Die herrschende Meinung in Lehre und Rechtsprechung tendierte zu der zweiten Option ⚖️.
4. Das neue GesVerGB 📚
Das belgische Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen (GesVerGB) lieferte eine entscheidende Antwort in dieser Streitfrage.
Folgendes wurde klargestellt:
• Artikel 5:61, Abs. 1 (für die SRL) und Artikel 7:73 (für die SA): Die Übertragung des Eigentums an Aktien erfolgt nach den allgemeinen Rechtsvorschriften;
• Artikel 5:61, Abs. 2 (für die SRL) und Artikel 7:74 (für die SA): die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung wird Dritten gegenüber durch die Eintragung in das Register erreicht.
In dieser Hinsicht erklären die vorbereitenden parlamentarischen Arbeiten für das GesVerGB, dass die Bestimmungen über die Wirksamkeit der Übertragung Dritten gegenüber (Eintragung in das Aktienregister) von den Bestimmungen über die Übertragung der Aktien selbst, die gemäß den allgemeinen Rechtsvorschriften erfolgen muss, zu unterscheiden sind.
Die allgemeinen Rechtsvorschriften schreiben jedoch eine notarielle Beurkundung vor (siehe Artikel 4.158 des Zivilgesetzbuches, der oben zitiert wurde).
Die Eintragung der Übertragung im Aktienregister ist zwar ein neutraler Akt (es wird nicht angegeben, ob die Übertragung unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt), aber sie bewirkt für sich selbst genommen keine Übertragung des Eigentums. Daher fehlt die wesentliche Voraussetzung der Eigentumsübertragung. ⚠️
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Schenkung, die durch eine einfache Eintragung im Register erfolgt, gegen Artikel 4.148 des Zivilgesetzbuches verstößt und daher die Gefahr besteht, dass sie für nichtig erklärt wird.
5. Die Alternativen 🛠️
Um den Gang zum Notar zu vermeiden, hat die Praxis mehrere Mechanismen entwickelt, um de facto eine Schenkung von Aktien durchzuführen:
• Verkauf der Aktien 💼 (statt einer Schenkung), gefolgt von einem Erlass der Geldschuld („Du schuldest mir nichts mehr.“);
• Verkauf der Aktien (statt einer Schenkung), gefolgt von einer Quittung über die Kaufpreiszahlung („Wir tun einfach so, als ob du bereits bezahlt hättest.“);
• Schenkung der Gelder, die für den Erwerb der Aktien 💰 erforderlich sind („Ich schenke dir das Geld und du kaufst mir die Aktien ab.“);
• Entmaterialisierung der Aktien 🧾 und die Übertragung der Aktien von Konto zu Konto auf neutrale Weise und ohne Hinweis auf eine Zahlung. In diesem Fall sind die Merkmale der indirekten Schenkung gegeben.
Die Entmaterialisierung von Wertpapieren, beispielsweise über das elektronische Register eStox, birgt das geringste Risiko, da sie der indirekten Schenkung per Banküberweisung, deren Gültigkeit nicht bestritten wird, sehr ähnlich ist. ✅