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Die elektronische Rechnungsstellung

Die elektronische Rechnungsstellung

Das belgische Gesetz vom 6. Februar 2024 zur Änderung des belgischen Mehrwertsteuergesetzes und des belgischen Einkommensteuergesetzes 1992 in Bezug auf die Einführung der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung sieht vor, dass belgische Steuerpflichtige ab dem 1 Januar 2026 Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format untereinander verwenden müssen. 📅

1. Elektronische Rechnungsstellung – was ist das? 🤔

Elektronische Rechnungen haben nichts mit Rechnungen im PDF-Format zu tun, die Sie per E-Mail an Ihre Kunden schicken. 📧Auch wenn sie sich als nützlich erwiesen haben, bieten sie nicht alle Vorteile der E-Rechnungen.

Eine E-Rechnung ist eine XML-Rechnung im strukturierten UBL-Format. Dies mag sehr technisch klingen, aber im Grunde genommen geht es darum, dass Dateien dieser Art von den meisten Buchhaltungsprogrammen automatisch erkannt werden und mit einem Minimum an manuellen Eingriffen verarbeitet werden können, was viele Vorteile bietet. ⚙️

2. Worin liegen die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung? 📈

Erstellung und Versand von Rechnungen sind blitzschnell; ⚡

E-Rechnungen kosten 75 % weniger als Papierrechnungen; 💸

Elektronische Rechnungen werden schneller bezahlt; 💰

Menschliche Fehler sind ausgeschlossen; ✅

Ein- und ausgehende Rechnungen werden sofort nach Empfang bzw. Versand verbucht, so dass Ihre Buchhaltungszahlen immer auf dem neuesten Stand sind. 📊 Ihre Buchhaltung wird so zu einem nützlichen Instrument, um die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens zu bewerten. 🏦

3. Welche Regelungen sieht die aktuelle Gesetzgebung für die elektronische Rechnungsstellung vor? 📜

Ab dem 1. Januar 2026 werden Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format die Norm für Transaktionen zwischen steuerpflichtigen Unternehmen sein. Die Implementierung soll über das europäische Netzwerk PEPPOL erfolgen. 🌐

Die erwartete Wirkung ist groß, da gegenwärtig 60 % der Rechnungen in Belgien per E-Mail versandt werden. 📧 Nur etwa 25 % der Rechnungen werden bereits im strukturierten elektronischen Format ausgestellt. 🧾

4. Was braucht man für die elektronische Rechnungsstellung? 🛠️

Sehr wahrscheinlich verfügen Sie schon heute über die notwendigen Werkzeuge für die elektronische Rechnungsstellung.

Dazu benötigen Sie Folgendes:

eine ERP-Suite oder ein Fakturierungsprogramm, mit dem Rechnungen im UBL- oder XML-Format erstellt werden können; 💻

Zugang zum PEPPOL-Netzwerk, wobei PEPPOL der internationale Standard für den Versand, den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen ist; 🌍

Das Senden und Empfangen als solches erfolgt über einen Zugangspunkt; 📡

ein Tool zur Verarbeitung von Dokumenten, um Ihre Rechnungen zu importieren und in der Buchhaltung zu verarbeiten. 📂

5. Wie sollte man sich auf die elektronische Rechnungsstellung vorbereiten? 📅

Die Experten empfehlen, das PEPPOL-Format so bald wie möglich einzuführen.

Die Digitalisierung funktioniert am besten, wenn sie von beiden Seiten genutzt wird. 📲 Mit anderen Worten: Ihre Lieferanten müssen ebenfalls aktiv werden.

Sie erhalten weiterhin Rechnungen auf Papier oder per E-Mail im PDF-Format von Ihren Lieferanten? 📧Bitten Sie Ihre Lieferanten, in Zukunft auch eine XML-Rechnung zu übermitteln. 📄

6. Investitionen und Kostenabzug 💡

Wenn Sie in eine Software für die elektronische Rechnungsstellung investieren, sind diese Kosten zu 120 % abzugsfähig. 📉

Das ist eine gute Nachricht, aber welche Kosten fallen an?

Um Rechnungen im XML-Format innerhalb des PEPPOL-Netzwerks auszustellen und zu versenden, muss eine Software für die elektronische Rechnungsstellung verwendet werden. 🖥️

Um die damit verbundenen Kosten zu reduzieren, sieht der Fiskus vorübergehend einen höheren Abzug von 120 % vor. 📊

Wichtig: Das gilt nur für Lizenzgebühren für Fakturierungspakete zum Ausstellen, Versenden und Empfangen von elektronischen Rechnungen in einem strukturierten Format.

Konkret gilt das für:

- regelmäßige Abogebühren für das Fakturierungspaket; 📅

- spezifische Beratungskosten für die Vorbereitung auf die elektronische Rechnungsstellung und deren Implementierung (z. B. Beratung). 🗂️

Das gilt nicht für:

- Abschreibungen für Kosten im Zusammenhang mit Fakturierungspaketen; 🚫

- Kauf eines Buchhaltungspakets. 🚫

Im Hinblick auf die Abschreibung von Investitionen in digitale Vermögenswerte wird der Basissatz für den Investitionsabzug ab dem 1. Januar 2025 dauerhaft auf 20 % erhöht. 📈

Für wen gilt das? 🧑💼

Der höhere Kostenabzug von 120 % gilt für:

- Selbstständige; 🧑💼

- Freiberufler; 🧑⚕️

- Gesellschaften, die der Definition eines kleinen Unternehmens entsprechen. 🏢

Von wann bis wann? 📅

Der höhere Kostenabzug gilt vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2027. 📆

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