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Staatliche Zuschüsse für schwere, emissionsarme Nutzfahrzeuge
 
Durch großherzöglichen Beschluss vom 24. Oktober 2008 wurde ein neues Zuschusssystem für die Anschaffung schwerer, umweltfreundlicher Nutzfahrzeuge sowie Autobusse in Luxemburg eingeführt. Die Fördermittel stehen Unternehmen zur Verfügung, deren LKW-/Busflotte die sogenannte „EURO 5 Norm“ respektiert. Diese Fahrzeuge erfüllen Umweltstandards, die über die derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften hinausgehen, da sie als besonders emissionsarm gelten.

1. Welche Investitionen werden bezuschusst und wer kann diese Zuschüsse in Anspruch nehmen?

Gefördert wird die Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen, sprich LKW’s und Sattelzüge, sowie Autobusse, die die Euro 5 Norm erfüllen, ein maximales Gesamtgewicht von 12 Tonnen überschreiten und zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 30. Juni 2009 in Luxemburg zum ersten Mal zugelassen wurden.

Leasingnehmer können die staatlichen Zuschüsse ebenfalls in Anspruch nehmen, unter der Bedingung, dass der Leasinggeber ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet. Eine entsprechende Verzichtserklärung ist dem Antragsformular (cfr. Punkt 3) beigefügt und durch den Leasinggeber zu unterzeichnen.

2. Was ist zu beachten?

Das bezuschusste Fahrzeug darf während eines Zeitraums von 3 Jahren nicht veräußert werden. Im Falle eines Leasingfahrzeugs, ist eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren  zu beachten. Diese Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn der Leasingnehmer, durch Inanspruchnahme der Kaufoption, Eigentümer des Fahrzeuges wird. Als Anfangsdatum zur Berechnung dieser 3-jährigen Frist, gilt das Datum der Erstzulassung in Luxemburg.

3. Welches Amt ist zuständig?

Die finanziellen Beihilfen werden durch das Umweltministerium gewährt und belaufen sich auf einen Betrag von EUR 2.500,00 pro Fahrzeug. Den entsprechenden großherzöglichen Beschluss, sowie das Antragsformular, stehen Ihnen, zum Download, auf nachfolgender Internetseite des Ministeriums zur Verfügung.

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