Baufach – zeitweilige Ausdehnung des MwSt.-Satzes von 6%
Diese Maßnahme ist zeitlich begrenzt, sie läuft am 31.12.2009 aus.
Reduzierter Satz von 6 %
Seit 2000 wird der MwSt.-Satz von 6 % für gewisse Bauarbeiten angewandt (s. Liste in Anhang 1 ; Art. 1bis KE Nr. 20), die an Privatwohnungen durchgeführt werden, die älter als 5 Jahre sind.
Es ist vorgesehen, dass diese Maßnahme auslaufen wird am 31. Dezember 2010. Ab diesem Datum wird der reduzierte MwSt.-Satz beschränkt sein auf Bauarbeiten an Privatwohnungen die älter als 15 Jahre sind
Besteuerungsprozedur für Kapitalgesellschaften
Ab dem 1. Februar 2010 ändert die Besteuerungsprozedur für die Kapitalgesellschaften. Die
Besteuerung erfolgt ab diesem Datum auf Grundlage der eingereichten Steuererklärung. mehr >
Neue Mwst-Gesetze
Bedeutende Neuerungen im Bereich der Mwst in allen europäischen Ländern. mehr >
Mwst Neuigkeiten
Ende 2009 organisierte die THG ein Seminar zu den gesetzlichen Änderungen
im Bereich der Mwst. mehr >