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Mahlzeitschecks an 7 Euro
 
Der königliche Erlass, der den Betrag der Intervention der Arbeitgeber bei den Mahlzeitschecks neu festlegt, wurde im belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Die Intervention des Arbeitgebers an den Mahlzeitschecks kann sich auf 5,91 € (statt 4,91 €) belaufen unter Beibehaltung der Möglichkeit der Befreiung dieses Vorteils für den Arbeitnehmer (sowohl auf steuerlicher als auch auf sozialer Ebene).

Das bedeutet, dass unter Einbehaltung diverser gesetzlicher Bedingungen ein Mahlzeitscheck im Wert von 7 € für den Arbeitnehmer einen befreiten Vorteil darstellt insofern der Arbeitnehmeranteil sich auf mind. 1,09 € beläuft.

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